Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kundendienstbedingungen
Die Kundendienstbedingungen werden mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme wirksam.
1. Aufgaben der Servicetechniker
Der Servicetechniker führt die ihm aufgetragenen Aufgaben aus. Die im gesetzlichen Umfang geleisteten Überstunden werden mit Zuschlägen berechnet. Die Zuschläge entnehmen Sie bitte der Preisliste.
2. Rechte der Servicetechniker
Der Servicetechniker ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen.
3. Mithilfe des Kunden
Die Mithilfe des Kunden soll gewährleisten, dass der Serviceeinsatz sofort nach Ankunft des Servicetechnikers beginnen kann. Erforderliche Hilfsmittel sollten durch den Kunden gestellt werden. Die Hilfeleistung geht zu Lasten des Kunden.
4. Servicepreise
Die aktuell gültigen Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisliste „Verrechnungssätze für Servicetechniker“
5. Garantie
Die RSV-Service GmbH bessert fehlerhaft ausgeführte Arbeiten 12 Monate nach der Abnahme unentgeltlich nach. Die Nachbesserungsfrist entfällt, wenn sich der Kunde nicht sofort meldet. Führt der Kunde die Nachbesserungen ohne unsere Genehmigung durch, entfällt der Anspruch auf Nachbesserung der RSV-Service GmbH.
6. Abnahme
Die Servicearbeiten gelten als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn der Kunde den Servicebericht unterschreibt.
7. Nebenkosten
Sollte ein Servicetechniker bei einer Reise mehrere Kunden besuchen, werden die Übernachtungskosten, Reisekilometer, Reisezeit und Spesen anteilig berechnet. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden an den Kunden ohne Zuschlag weitergegeben.
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt, bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(5) Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.